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Wir freuen uns über Ihr Interesse, uns auf einem unserer Standorte zu besuchen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Besucherregelungen:

Besucherhinweise

1. Geltungsbereich

Die folgenden Hinweise und Regelungen sind während des Aufenthaltes an allen Standorten und auf allen Betriebsgeländen der unter KS Engineers verbundenen Unternehmen (Kristl, Seibt & Co Gesellschaft m.b.H., KS Engineers Deutschland GmbH, KS Engineers Switzerland GmbH) zu berücksichtigen bzw. einzuhalten und gelten für alle Besucher und Dienstleister (Fremdfirmen).

2. Unterweisung

Bei Ihrem Besuch werden Sie von unserem Personal vorab zu folgenden und darüber hinausgehenden Punkte detailliert unterwiesen.

Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit, sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, ersuchen wir Sie daher insbesondere

  • allen Anweisungen von KS-MitarbeiterInnen unbedingt Folge zu leisten,
  • die am Boden gekennzeichneten Gehwege im Hallenbereich nicht zu verlassen,
  • keinesfalls Räume und Zonen aufzusuchen, die mit dem Hinweis „Unbefugten ist der Zutritt verboten“ oder vergleichbaren Hinweisen kenntlich gemacht sind,
  • sich nicht von Ihrer Gruppe und Ihren KS-BetreuerInnen zu entfernen, oder von diesen zurückzubleiben.

Sollten Sie den Anschluss an Ihre Gruppe verlieren, begeben Sie sich bitte zum Haupteingang. Von dort kann die für die jeweilige Führung zuständige Person verständigt werden. Im Falle eines Evakuierungsalarms ist den Anweisungen der KS-MitarbeiterInnen Folge zu leisten. Die Gruppe hat sich unter der Führung eines KS-Mitarbeiters geschlossen zum Sammelplatz auf dem jeweiligen Parkplatz zu begeben.

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir die Haftung für Personen- und Sachschäden, welche im Zusammenhang mit dem Besuch der Anlage entstanden sind und aus der Nichtbeachtung dieser Information resultieren, ablehnen.

3. Innerbetrieblicher Verkehr

Auf dem gesamten Firmengelände gilt die StVO und Gabelstapler haben stets Vorrang. Wenn möglich die markierten Wege nur zum Überqueren der Bewegungszonen für Flurförderfahrzeuge benutzen.
Parken Sie Ihr Fahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen.

4. PSA

Die persönliche Schutzausrüstung, welche für den jeweiligen Besuchsbereich vorgeschrieben ist, muss zu Ihrer eigenen Sicherheit verwendet werden.

5. Sicherheitshinweise

 

Alle Fluchtwege sind mit der folgenden Kennzeichnung versehen:

Begeben Sie sich nie in einen Gefahrenbereich unter hängenden Lasten

Erste-Hilfe-Kästen und Löschmittel sind mit der folgenden Kennzeichnung versehen:

6. Vertraulichkeit

Informationen, unabhängig davon ob diese KS, einen Kunden von KS, einen Lieferanten oder Mitarbeiter von KS betreffen, und welche Ihnen im Rahmen Ihres Aufenthalts von KS überlassen oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht bzw. bekannt werden, sind ausnahmslos vertraulich zu behandeln und dürfen keinesfalls für eigene wettbewerbsrechtliche Zwecke verwendet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Zuwiderhandeln zivil- sowie strafrechtliche Folgen haben kann.

7. Film- und Fotografierverbot

In unseren Betriebsstätten sowie auf dem gesamten Firmenareal von KS gilt ein absolutes Film- und Fotografierverbot. Des Weiteren ist auch das Anfertigen von Tonaufnahmen ausnahmslos untersagt. Bitte beachten Sie dies und erkundigen Sie sich bei unseren MitarbeiterInnen wegen möglicher Ausnahmen.

8. WLAN

In den Besprechungsräumen erhalten Gäste über WLAN/LAN Zugang zum Internet, nicht aber zu den Firmenservern. Außerhalb der Besprechungsräume gibt es Gästezugänge nur nach Absprache mit der IT. Dies dient dem Schutz der Unternehmens- und Kundendaten.

9. Schäden

Von Ihnen verursachte Schäden sind gegebenenfalls unverzüglich Ihrer
KS Ansprechperson zu melden.

10. Brandschutz

  • Unterstützen Sie unsere Bemühungen, um den Brandschutz durch umsichtiges Verhalten und Vorsicht bei möglicherweise Brand verursachenden Tätigkeiten zu gewährleisten.
  • Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit über den Standort von Feuerlöschern, Fluchtwegen und Sammelplätzen im Alarmfall.
  • Beachten Sie die Sicherheitssymbole sowie Flucht- und Rettungspläne.

 

 

  • Rauch- und Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten.
  • Schweiß-, Schneid- und Schleifarbeiten bedürfen einer Genehmigung durch den Brandschutzbeauftragten / Brandschutzwart.
  • Druckgasflaschen (Acetylen, Sauerstoff) sind nach Verwendung zu schließen und die Leitungen drucklos zu machen.
  • Die Lagerung leichtentzündlicher, entzündlicher und brandfördernder Stoffe über mehr als einen Arbeitstag bedürfen einer Erlaubnis durch den Brandschutzbeauftragten. 
  • Schalten Sie bitte alle elektrischen Betriebsmittel nach Arbeitsende ab und ziehen Sie den Netzstecker.
  • Rauchverbote im gesamten Gebäude und der Umgang mit offenem Feuer sind strikt einzuhalten. 

 

11. Brandmeldeanlage

Die Gebäude von KS Engineers werden von einer Brandmeldeanlage überwacht. Um Fehlalarme zu vermeiden, müssen Arbeiten, bei denen mit Wärme-, Gas-, Rauch-, oder Staubentwicklung zu rechnen ist, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn in Österreich den Brandschutzbeauftragten Kurt Maierhofer oder Karl-Heinz Strohmaier, in Deutschland dem Niederlassungsleiter, angekündigt werden. Diese veranlassen eine vorübergehende Abschaltung der automatischen Melder. Bei Zuwiderhandeln werden alle entstandenen Kosten bedingungslos an den Verursacher weiter verrechnet.

 

12. Verhalten bei Unfällen und im Brandfall

Das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ist den jeweiligen ausgehangenen Flucht- und Rettungsplänen zu entnehmen.

13. Verhalten bei Alarm

 

  • Stellen Sie bei Alarm sofort alle Arbeiten ein und setzen Sie gegebenenfalls noch laufende Betriebsmittel still.
  • Sammelstelle aufsuchen!
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen! 

Datenschutz

Aus Gründen der betrieblichen Sicherheit und des Objektschutzes wird das gesamte Betriebsgelände von KS videoüberwacht. Die Aufnahmen werden für betriebliche Zwecke max. 72 Stunden gespeichert, wonach diese vollständig gelöscht werden. Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer +43 316 5995 0 zur Verfügung.


Allgemeine Datenschutzerklärung für BesucherInnen von KS ENGINEERS


Im Zuge Ihres Besuchs bei KS ENGINEERS ist es unerlässlich, dass wir personenbezogenen Daten verarbeiten. Unter „personenbezogenen Daten“ sind jegliche Informationen zu verstehen, die sich auf natürliche Personen entweder mittelbar oder unmittelbar beziehen (etwa Namen und Adressen).

1. Datenkategorien, Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Im Rahmen Ihres Besuchs bei KS Engineers verarbeiten wir zur Dokumentation von BesucherInnen und Erteilung erforderlicher Schulungen sowie Sicherstellung der Betriebssicherheit die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:

  • Name
  • Titel, Anrede
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Name der Organisation, zu welcher der Besucher / die Besucherin gehört
  • Organisatorische Daten zur Führung (Führungsart, Datum, Zeit (Beginn/Ende/Dauer), Gruppengröße, Gruppenart, Bus etc.)
  • Daten zur Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten
  • Geburtsdatum
  • Personalausweisnummer
  • sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Rahmen Ihres Besuchs zur Verfügung stellen oder im Rahmen Ihres Besuchs anfallen samt allenfalls automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz);

Rechtsgrundlage für die oben angeführten Datenverarbeitungen ist Art 6 Abs. 1 lit a (Ihre Einwilligung) der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich.

2. Übermittlung und Weitergabe der personenbezogenen Daten

Wir werden ohne Ihre Einwilligung Ihre erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es ist zur Erfüllung unserer Pflichten erforderlich oder gesetzlich/behördlich verpflichtend. KS Engineers beauftragt AuftragsverarbeiterInnen (DienstleisterInnen) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese AuftragsverarbeiterInnen sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraglich verpflichtet. Diese EmpfängerInnen befinden sich möglicherweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union („Drittländer“), in welchem das anwendbare Recht nicht das gleiche Datenschutzniveau wie in Ihrem Heimatland gewährleistet. Diesfalls erfolgt eine Übermittlung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur dann, wenn für das Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, mit dem Empfänger / der Empfängerin angemessene Garantien vereinbart wurden (z.B. EU Standardvertragsklauseln abgeschlossen wurden), der Empfänger / die Empfängerin an einem genehmigten Zertifizierungssystem teilnimmt, verbindliche interne Datenschutzvorschriften gemäß Art. 47 Datenschutz- Grundverordnung vorliegen oder eine Ausnahme gemäß Art. 49 Datenschutz-Grundverordnung vorliegt (weil Sie z.B. in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt haben, nachdem Sie über die für Sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurden).

3. Speicherfristen

Sofern bei der Erhebung keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht bzw. anonymisiert, sobald diese nicht mehr zur Erfüllung des Zweckes der Speicherung erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten) oder die Geltendmachung von Rechtsansprüchen einer Löschung entgegenstehen.

4. Betroffenenrechte

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden und das Recht auf Auskunft über diese Daten.

Gemäß Art 16 DSGVO haben Sie das Recht unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Gemäß Art 17 DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Gemäß Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Gemäß Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragung.

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

Letztlich haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu erheben.

Um eine effiziente Beantwortung derartiger Anliegen sicherzustellen, ersuchen wir Sie, uns unter den umseitig ausgewiesenen Kontaktdaten zu kontaktieren, wobei wir Sie hierbei stets um einen Beleg Ihrer Identität, etwa durch Übermittlung einer elektronischen Ausweiskopie, ersuchen.

Erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis Ihrer Einwilligung, so besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

5. Ansprechpartner

Für Fragen zum Thema Datenschutz sowie die Geltendmachung Ihrer oben genannten Rechte erreichen Sie uns unter office@ksengineers.at

Zusatzinformation für Fremdfirmen

I. Verantwortungsbereich des Auftragnehmers

Der/die AuftragnehmerIn übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner/ihrer Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und betriebsspezifischen Vorschriften der Kristl, Seibt & Co GmbH eingehalten werden. Vor Auftragsausführung hat sich der/die AuftragnehmerIn zu informieren, wer als auftragsverantwortliche Person (Ansprechperson) von KS bestellt ist. Seitens des Auftragnehmers muss eine Ansprechperson für KS bekannt gegeben werden (BaustellenkoordinatorIn).

II: Unterweisung auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten

FremdfirmenmitarbeiterInnen müssen durch KS-MitarbeiterInnen auf Arbeitssicherheit und die betriebsspezifischen Gegebenheiten bei KS unterwiesen werden. Es darf keine Tätigkeit bei KS ausgeführt werden, ohne die entsprechende zuvor durchgeführte Unterweisung.

III. Entsorgung

Der/die AuftragnehmerIn ist für die Entsorgung seiner/ihrer benutzten Arbeitsstoffe und deren Verpackungen selbst verantwortlich und hat diese zu entsorgen. Die Nutzung der KS Entsorgungscontainer ist ohne Zustimmung Ihrer KS Ansprechperson nicht zulässig. In Einzelfällen kann eine Erlaubnis seitens KS zur Entsorgung der Abfälle auf dem KS Gelände erfolgen. In diesem Fall ist auf eine saubere Trennung des Abfalls auf die einzelnen Fraktionen zu achten.

IV. Lagerung

Materialien dürfen nur an Orten gelagert werden, die zuvor mit Ihrer
KS Ansprechperson vereinbart wurden. Flure, Treppenhäuser, Verbindungswege, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht für die Lagerung von Materialien benutzt werden (auch nicht für kurze Zeiten). Das Verkeilen oder Feststellen von Türen ist nicht gestattet.

V. Arbeitsmittel

  • Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für die vorgesehene Aufgabe geeignet sind.
  • Es dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt werden. Die Prüfintervalle sind an der auf dem Arbeitsmittel angebrachten Plakette zu erkennen.
  • Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durchgeführt werden, wenn entsprechende Absturzsicherungen oder Schutzvorrichtungen vorhanden sind.

 

VI. Arbeiten an vorhandenen Anlagen

 

  • Öffnen Sie niemals Anlagen oder Anlagenteile, ohne eine entsprechende Freigabe und Absicherung. Vergewissern Sie sich, dass die Anlagen drucklos und entleert sind. Sichern Sie die Anlage gegen das Zuführen der Medien!
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur nach Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen und entsprechender Absicherung durchzuführen. Auf die entsprechende Freischaltung ist zu achten. Die Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden. Die 5 Sicherheitsregeln sind einzuhalten. 

VII. Einsatz von Gefahrenstoffen

 

  • Die Verwendung von Gefahrstoffen darf nur nach Absprache mit KS erfolgen, um gewährleisten zu können, dass MAK und TRK Werte nicht überschritten werden.
  • Gefahrstoffe dürfen nur unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Gefahrstoffen ist nur zulässig, wenn alle nötigen Schutzvorkehrungen für einen Störfall getroffen worden sind.
  • Es dürfen nur von der auftragsverantwortlichen Person zuvor genehmigte Gefahrstoffe eingesetzt werden.
  • Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen zu beachten und die Sicherheitsdatenblätter sind bereitzuhalten.
  • Die erforderliche PSA ist zu benutzen.